Gesetzliche Pflicht verletzt: Schmerzmedizinische Versorgung ist nicht sichergestellt
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen. "Dieser Verpflichtung wird nicht nachgekommen. Patienten mit chronischen Schmerzen werden seit Jahren als Stiefkinder behandelt, denen eine schmerzmedizinisch adäquate Behandlung aufgrund von Strukturmängel vorenthalten wird. Wir sind uns mit dem Gemeinsamen Bundesau-schuss einig, dassRead more about Gesetzliche Pflicht verletzt: Schmerzmedizinische Versorgung ist nicht sichergestellt[…]