Wettbewerb gewinnt Verfahren zum Briefporto – Verbraucher profitieren
Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auf die Revision des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BIEK) entschieden: Die Briefportoerhöhung der Deutschen Post (DPAG) von 2015 war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht folgte damit einem zentralen Kritikpunkt des BIEK an der Genehmigung der DPAG-Briefporti durch die Bundesnetzagentur, nachdem zuvor das Verwaltungsgericht Köln die BIEK-Klage abgewiesen hatte. „DasRead more about Wettbewerb gewinnt Verfahren zum Briefporto – Verbraucher profitieren[…]