Blumenfee.de – Erste Klage verloren – Temporär nicht lieferbare Produkte gelten als Angebot
“Stellen Sie sich vor, Sie entnehmen dem Supermarkt-Regal die letzte Flasche Wein. Jetzt müsste laut dem aktuellen Urteil dort im Regal ein Hinweis-Text stehen, dass hier normal der Wein namens „Mustermann“ liegt inklusive einer Liste der Zutaten und allen anderen rechtlich vorgeschriebenen Produkt-Informationen” sagt Maren Hellwig, Inhaberin des Online-Versandhandels “Blumenfee” nach dem Urteil vom LandgerichtRead more about Blumenfee.de – Erste Klage verloren – Temporär nicht lieferbare Produkte gelten als Angebot[…]