Pressestatement zum Entwurf der Rechtsverordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) der Bundesnetzagentur
Heute hat die Bundesnetzagentur den Entwurf der Rechtsverordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) vorgelegt. Neben den bereits angekündigten Parametern bei den Anforderungen an den Internetzugangsdienst (Bandbreite im Download und Upload, Latenz) enthält dieser eine Ausnahmeregelung, die es der Bundesnetzagentur in Ausnahmefällen erlaubt, niedrigere Bandbreiten und höhere Latenzen festlegen, wennRead more about Pressestatement zum Entwurf der Rechtsverordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) der Bundesnetzagentur[…]