Pfändungsfreigrenze wird zum 1. Juli 2021 erhöht
Seit dem 1.Juli 2019 galt ein pfändungsfreier Grundbetrag für den Schuldner von 1.178,59 EUR. Dieser Betrag wird nun zum 1. Juli 2021 auf 1.252,64 EUR monatlich angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um satte 6,28%! Die Inflationsrate dagegen lag im Mai 2021 lt. Statistischem Bundesamt „nur“ bei 2,5 % in Relation zum Vorjahr. Gesetzliche Regelung und GrundlageRead more about Pfändungsfreigrenze wird zum 1. Juli 2021 erhöht[…]