HOAI 2021 – Wie weiter?
Mit dem Inkrafttreten der HOAI 2021 zum 1. Januar 2021 sind verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Leistungen der Architekten und Ingenieure Geschichte. Zwar bleibt die HOAI staatliche Rechtsordnung, hat aber nur noch orientierenden Charakter. Ausgewiesen werden in der Novelle von 2021 sogenannte Orientierungswerte mit Honorarspannen zwischen dem Basishonorarsatz und einem oberen Honorarsatz. Diese entsprechen denRead more about HOAI 2021 – Wie weiter?[…]