Radon-Messungen an Arbeitsplätzen leicht gemacht
Bis Ende 2020 werden die Bundesländer sogenannte Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Dort werden erhöhte Anforderungen an den Schutz vor dem radioaktiven Gas Radon gelten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesen Vorsorgegebieten müssen zügig handeln: Wer Arbeitsplätze in Keller oder Erdgeschoss hat, hat ab der Ausweisung des Vorsorgegebiets sechs Monate Zeit, um mit Radon-Messungen in diesen Räumen zu beginnen.Read more about Radon-Messungen an Arbeitsplätzen leicht gemacht[…]