25 Jahre Aarhus-Konvention: Mitspracherecht beim Umweltschutz
Umweltschutz funktioniert nicht ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Mit der vor 25 Jahren unterzeichneten Aarhus-Konvention haben die damals 35 Vertragsstaaten deshalb jeder Bürgerin und jedem Bürger und anerkannten Umweltorganisationen Rechte beim Natur- und Umweltschutz zugebilligt. Seitdem kontrolliert nicht nur der deutsche Staat die Einhaltung aller umweltrechtlichen Vorschriften, auch Umweltorganisationen wachen mittels Beteiligungs- und im Zweifel KlagerechtenRead more about 25 Jahre Aarhus-Konvention: Mitspracherecht beim Umweltschutz[…]