Gerichtsentscheidung mit bundesweiter Wirkung: Sämtliche Pläne zur beschleunigten Bebauung des Außenbereichs nach § 13b BauGB sind rechtswidrig – auch in Thüringen
Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) mit dem Umweltrecht der Europäischen Union nicht vereinbar ist. Da dieses Urteil bundesweit greift, ist mit massiven Auswirkungen, auch in Thüringen, zu rechnen. Der Landesverband Baden-Württemberg des Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. hat einen unter Anwendung des § 13b BauGBRead more about Gerichtsentscheidung mit bundesweiter Wirkung: Sämtliche Pläne zur beschleunigten Bebauung des Außenbereichs nach § 13b BauGB sind rechtswidrig – auch in Thüringen[…]