Verlängerung der Antragsfristen für die Corona-Soforthilfe und Anerkennung von Unternehmerlohn dringend erforderlich
Die von der Bundesregierung beschlossenen und von den einzelnen Bundesländern umgesetzten Maßnahmenpakete zur Soforthilfe berücksichtigen derzeit leider nicht den deutlich zeitverzögerten Eintritt von Liquiditätseinbußen bei den Selbständigen in den Vermittlerberufen, da derzeit die Antragsfrist auf den 31. Mai 2020 begrenzt ist. Im ersten Quartal dieses Jahres liefen die Vermittlungsgeschäfte bis Mitte März größtenteils durchaus nochRead more about Verlängerung der Antragsfristen für die Corona-Soforthilfe und Anerkennung von Unternehmerlohn dringend erforderlich[…]