Bundesverfassungsgericht bestätigt einstweilige Anordnung mit Einschränkungen
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zum Freihandelsabkommen CETA verkündet. Nach über fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht auch über die eingereichte Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein mit 68.058 Beschwerdeführer*innen gegen das Freihandelsabkommen CETA geurteilt. Das Urteil bestätigt nur die Verfassungsmäßigkeit der vorläufigen Anwendung von CETA. Wie lange die vorläufige Anwendung noch in Kraft bleiben darf wurdeRead more about Bundesverfassungsgericht bestätigt einstweilige Anordnung mit Einschränkungen[…]