Beschluss des Kammergerichts Berlin: Banken müssen Transaktionen überwachen
Das Kammergericht Berlin konkretisiert mit aktuellem Beschluss (Az. 4 U 79/23) die Pflichten von Kreditkartenausstellern. Hiernach sind diese verpflichtet, durch eine automatisierte und algorithmische Transaktionsüberwachung dafür zu sorgen, dass auffällige und für den Kunden untypische Zahlungen erkannt werden. Hierzu gehören z.B. Transaktionen ins Ausland oder ungewöhnlich hohe Beträge. Das Kammergericht Berlin knüpft damit an seineRead more about Beschluss des Kammergerichts Berlin: Banken müssen Transaktionen überwachen[…]