Anbieter von Online-Glücksspiele müssen Original-Vollmacht vorlegen
Ohne Nachweis der Original-Vollmacht kann eine Anwaltskanzlei einen beklagten Anbieter von Online-Glücksspielen nicht vor einem deutschen Gericht vertreten. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in einer Sitzung vom 2. Oktober 2024 entschieden und dem Streit um Rückzahlungsansprüche der Spieler bei verbotenen Online-Glücksspielen eine weitere Note hinzugefügt. Für den juristischen Laien mag es sich wie eine LappalieRead more about Anbieter von Online-Glücksspiele müssen Original-Vollmacht vorlegen[…]