Fliegende Steine: Landwirt muss nach Mähen am Feldrand Schadensersatz zahlen
Wenn ein Auto durch beim Mähen aufgewirbelte Steine beschädigt wird, kann man Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies gilt für Personenwagen wie für Busse. Wenn in einem Abstand von nur zwei bis drei Metern zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchführt werden, müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. So muss beispielsweise der anwesende Busfahrer über die Mäharbeiten informiertRead more about Fliegende Steine: Landwirt muss nach Mähen am Feldrand Schadensersatz zahlen[…]