Masken- und Testverweigerer: kein Ausschluss vom Unterricht
Eine Privatschule darf eine Schülerin, die Corona-Tests und Maske verweigert, nicht mit Verweis auf die Coronabetreuungsverordnung vom Unterricht ausschließen. Über eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. Mai 2021 (AZ: 29 L 1079/21) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Schülerin an einer Privatschule hatte sich geweigert, sich zweimal wöchentlich einem Corona-TestRead more about Masken- und Testverweigerer: kein Ausschluss vom Unterricht[…]