Corona-Bonus: Rückzahlungspflicht bei Eigen-Kündigung?
Zahlt ein Arbeitgeber einen Corona-Bonus, kann er diesen nicht zurückverlangen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten nach der Zahlung kündigt. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Zu beachten ist, dass mit der Corona-Sonderzahlung die besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie in Bezug auf die bereits geleistete Arbeitszeit ausgeglichen werden soll. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht desRead more about Corona-Bonus: Rückzahlungspflicht bei Eigen-Kündigung?[…]