Radiologie begrüßt Aufnahme der Computertomografie des Herzens in die Gesundheitsversorgung gesetzlich Versicherter
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden, dass die Computertomografie des Herzens zur Diagnose einer chronischen koronaren Herzkrankheit Bestandteil der Gesundheitsversorgung gesetzlich Versicherter wird. Die Deutsche Röntgengesellschaft und der Berufsverband der Deutschen Radiologen begrüßen, dass dieses radiologische Verfahren nun in die vertragsärztliche ambulante Versorgung aufgenommen wird und damit für Patientinnen und Patienten eine leitliniengerechte KHK-Diagnostik zur VerfügungRead more about Radiologie begrüßt Aufnahme der Computertomografie des Herzens in die Gesundheitsversorgung gesetzlich Versicherter[…]