VG Stuttgart: Unternehmen muss Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen
Gute Nachrichten für Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg, die Corona-Soforthilfen bezogen haben und diese jetzt wieder zurückzahlen sollten: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Widerruf- und Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg mit Urteil vom 24. September 2024 aufgehoben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Auch ist noch nicht klar, ob das Gericht eine BerufungRead more about VG Stuttgart: Unternehmen muss Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen[…]