Unvollständige DSGVO-Auskunft führt zu 1000 Euro Schadensersatz
Ein Arbeitgeber muss Beschäftigten eine vollständige Auskunft über ihre personenbezogene Daten gemäß Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erteilen. Kommt der Arbeitgeber dem Ersuchen nur unvollständig oder gar nicht nach, hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Schadensersatz. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat deshalb mit Urteil vom 11. Mai 2021 einem Kläger Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen.Read more about Unvollständige DSGVO-Auskunft führt zu 1000 Euro Schadensersatz[…]