Umsatzsteuer in der Pferdezucht: Landwirte dürfen nicht pauschalieren
Die Durchschnittssatzbesteuerung in der Pferdezucht kommt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Betracht. Im Normalfall müssen Landwirtinnen und Landwirte Umsätze aus der Pferdezucht mit der Regelbesteuerung, also mit 19 Prozent, versteuern. Die Details des vor dem Finanzgericht verhandelten Fall kennt Ecovis-Steuerberaterin Karin Merl bei Ecovis in Regensburg. Der Fall Bei dem vor dem Finanzgericht (FG) in MünsterRead more about Umsatzsteuer in der Pferdezucht: Landwirte dürfen nicht pauschalieren[…]