Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung an Pauschallandwirte
Wenn ein Unternehmer ein Grundstück an einen pauschalierenden Landwirt verpachtet, kann er nicht auf die Steuerfreiheit seiner Verpachtungsumsätze verzichten. Das hatte der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in einem Urteil am 1. März 2018 (V R 35/17) entschieden. Daraufhin wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom Bundesfinanzministerium (BMF) entsprechend geändert. Hintergrund Bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken müssen UnternehmerinnenRead more about Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Kein Verzicht auf Steuerfreiheit bei Vermietung an Pauschallandwirte[…]