Honorarabrechnung MVZ: Ärztlicher Leiter oder dessen Vertreter müssen Sammelabrechnung unterzeichnen
Krankheit, längerer Urlaub oder Personalmangel: Auch die ärztliche Leitung kann längerfristig ausfallen. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollten daher eine Vertretung für den ärztlichen Leiter benennen. Denn Sammelabrechnungen sind von einem ärztlichen Leiter oder dessen festem Stellvertreter zu unterschreiben. Andernfalls drohen Honorarrückzahlungen. Der Fall Im verhandelten Fall kam es bei einem MVZ zu Personalengpässen bei der BesetzungRead more about Honorarabrechnung MVZ: Ärztlicher Leiter oder dessen Vertreter müssen Sammelabrechnung unterzeichnen[…]