Personengesellschaftsrecht: Neues Recht bringt Vorteile für Gemeinschaftspraxen
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ändert die gesetzliche Grundlage für Berufsausübungsgemeinschaften. Praxisinhaber sollten ihre alten Verträge daher auf den Prüfstand stellen. Wer als Ärztin oder Arzt Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist, muss sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) befassen. Zum 1. Januar 2024 tritt es in Kraft und es bringt vorRead more about Personengesellschaftsrecht: Neues Recht bringt Vorteile für Gemeinschaftspraxen[…]