Gewerbesteuerbefreiung für Immobilienunternehmen
Immobilienunternehmen mit der Rechtsform Kapitalgesellschaft nutzen häufig das Steuersparmodell „erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung“. Aber aufgepasst! Ausgerechnet bei der Verpachtung von Dachflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen gibt es Fallstricke. Sonst wird es teuer. Erweiterte gewerbliche Grundstückskürzung: Worum geht’s? Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten, können sich von der Gewerbesteuer befreien lassen. Davon profitieren in erster Linie Kapitalgesellschaften. AlsRead more about Gewerbesteuerbefreiung für Immobilienunternehmen[…]