Gehaltszuschlag: Nur für Feiertage am regelmäßigen Arbeitsort
Es stellt sich deshalb die Frage, welche Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, die in unterschiedlichen Bundesländern arbeiten. Das Bundesarbeitsgericht entschied jetzt, dass die Feiertagsregelung des Bundeslands gilt, in dem die Arbeitnehmer ihren regelmäßigen Beschäftigungsort haben. Das Urteil und dessen Folgen erläutert Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff aus Rostock. Der Fall Das BundesarbeitsgerichtRead more about Gehaltszuschlag: Nur für Feiertage am regelmäßigen Arbeitsort[…]