GOÄ für juristische Personen: MVZ-GmbH müssen sich doch an Gebührenordnung für Ärzte halten
Nach dem Urteil im September 2023 sollten MVZ-GmbH ihre Preise frei vereinbaren dürfen. Dem hat der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben: Die Gebührenordnung für Ärzte gilt auch für juristische Personen. In der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Az.:; 6 W 69/23) hatte das Gericht sich auf den Wortlaut der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestützt. DortRead more about GOÄ für juristische Personen: MVZ-GmbH müssen sich doch an Gebührenordnung für Ärzte halten[…]