Rauchwarnmelder in Baden-Württemberg und Hessen erneuern
In Baden-Württemberg und Hessen müssen zahlreiche Rauchwarnmelder spätestens bis zum 31. Dezember 2024 erneuert werden. Zehn Jahre nach Ausweitung der Rauchwarnmelder-Pflicht auf Bestandsgebäude haben sie ihre maximal zulässige Betriebsdauer nach DIN 14676-1 erreicht. Die Melder sollten aber nicht einfach ausgetauscht werden. Vielmehr sind gegenwärtige und zukünftige Anforderungen an den Betrieb von Rauchwarnmeldern zu beachten. DaraufRead more about Rauchwarnmelder in Baden-Württemberg und Hessen erneuern[…]