Händler, Pizzadienste und Gastronomen aufgepasst: Ohne Erfassungsbescheinigung droht Marktplatzsperre
Mit der Einführung der „Marktplatzhaftung“ zu Beginn dieses Jahres müssen Marktplatz-Betreiber für nicht abgeführte Steuern der bei ihnen verkaufenden Händler haften. Um sicherzugehen, dass Händler ihre Steuern selbst abführen, können die Marktplatz-Betreiber die Vorlage einer Erfassungsbescheinigung nach § 22f UStG verlangen. Sie beinhaltet den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Online-Verkäufers sowie seine SteuernummerRead more about Händler, Pizzadienste und Gastronomen aufgepasst: Ohne Erfassungsbescheinigung droht Marktplatzsperre[…]