Landgericht Berlin urteilt: Werbung mit Testsiegel nur für geprüftes Matratzen-Modell zulässig
In einem Anerkenntnisurteil (52 O 131/18) vom 26. März 2019 hat das Landgericht Berlin entschieden: Matratzen dürfen nur dann als Testsieger vermarktet werden, wenn sie genau in der beworbenen Ausführung geprüft wurden. Das gilt auch für die Matratzengröße. Diese Entscheidung sorgt nach Ansicht des Fachverband Matratzen-Industrie für mehr Transparenz und schützt Verbraucher vor missbräuchlicher WerbungRead more about Landgericht Berlin urteilt: Werbung mit Testsiegel nur für geprüftes Matratzen-Modell zulässig[…]