Winterschnitt bei Bäumen – Erhöhte Unfallgefahr durch Leitern
Laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden. Seit 1. Oktober ist der Baumschnitt, der sogenannte „Winterschnitt“, wieder erlaubt. Speziell Obstbäume werden jetzt zurückgeschnitten. Garten- und Obstbaumbesitzer sollten jedoch mit Vorsicht an den Baumschnitt herangehen, da die Arbeit auf Leitern, zusätzlich mit scharfen SchneidewerkzeugenRead more about Winterschnitt bei Bäumen – Erhöhte Unfallgefahr durch Leitern[…]