Gleiss Lutz für das Land NRW erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht bei der Abwehr von zwei Klagen gegen einen energieleitungsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
Gleiss Lutz hat das Land NRW bei der Abwehr zweier Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsleitung erfolgreich vertreten. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt Bau und Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Punkten Fellerhöfe und St. Tönis. Diese Höchstspannungsleitung ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben mit "vordringlichem Bedarf" aufgeführt. Im nördlichen Teilstück verläuftRead more about Gleiss Lutz für das Land NRW erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht bei der Abwehr von zwei Klagen gegen einen energieleitungsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss[…]