Zweifelhafte Sicherheit von Baustellenaufzügen
Der Gesetzgeber hat Baustellenaufzüge zu Maschinen erklärt. Somit gilt die entsprechende Maschinenrichtlinie. Zur Überwachung des Sicherheitsstandards sind entsprechende Prüfungen verpflichtend. Oftmals werden Baustellenaufzüge durch nicht entsprechend geschultes Personal montiert, aufgrund mangelnder Kenntnisse entsteht ein hohes Sicherheitsrisiko. Grundsätzlich gilt für den Umgang und Betrieb von Baustellenaufzügen die entsprechende Betriebssicherheitsverordnung, die bei konsequenter Einhaltung theoretisch größtmögliche SicherheitRead more about Zweifelhafte Sicherheit von Baustellenaufzügen[…]