Holzfeuerungen weiterhin erlaubt
Wie kann man zukunftssicher heizen? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundestag beschlossen und soll zum 1.1.2024 in Kraft treten. Verbraucher sind weiterhin verunsichert. Dabei gilt weiterhin: Auch ab dem Jahr 2024 sind Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen erlaubt. Fakt ist, das GEG bezieht sich nur auf Heizungsanlagen, nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten. Kein Verbot –Read more about Holzfeuerungen weiterhin erlaubt[…]