Mit Topleistung früher zum Abschluss
Auszubildende im Handwerk, deren Ausbildungsverhältnis laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2023 endet, können bei überdurchschnittlichen Leistungen in Betrieb und Berufsschule eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen- beziehungsweise Abschlussprüfung beantragen. Als Kriterium für die Leistungen in der Berufsschule gilt ein Notendurchschnitt von mindestens 2,4 in den prüfungsrelevanten Fächern. Darüber hinaus müssen auchRead more about Mit Topleistung früher zum Abschluss[…]