Hegau-Jugendwerk besteht AZAV-Überwachungsaudit mit Bravour
Das Hegau-Jugendwerk ist weiterhin "Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung" und somit befugt, die jungen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit einer neurologischen Erkrankung im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) intensiv auf eine Ausbildung oder Beschäftigungsaufnahme vorzubereiten. Im Hegau-Jugendwerk können sich Jugendliche mit einer neurologischen Erkrankung im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) intensiv auf eine AusbildungRead more about Hegau-Jugendwerk besteht AZAV-Überwachungsaudit mit Bravour[…]