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Systembeteiligungspflicht bleibt auch bei freiwilligem Vorziehen der erweiterten PET-Pfandpflicht bestehen

Systembeteiligungspflicht bleibt auch bei freiwilligem Vorziehen der erweiterten PET-Pfandpflicht bestehen

Die am 3. Juli 2021 in Kraft getretene Novelle des Verpackungsgesetzes schreibt eine Erweiterung der PET-Pfandpflicht vor. Ab dem 1. Januar 2022 ist es Herstellern demnach verboten, PET-Einweggetränkeverpackungen bis auf wenige Ausnahmen pfandfrei in Verkehr zu bringen. Hinsichtlich bestehender Überlegungen seitens der Hersteller, diese Pfandpflicht zwecks eines vereinfachten Übergangs freiwillig vorzuziehen, sehen die Gemeinsame StelleRead more about Systembeteiligungspflicht bleibt auch bei freiwilligem Vorziehen der erweiterten PET-Pfandpflicht bestehen[…]