BGH erklärt auch „enge“ Bestpreisklauseln von Booking.com für wettbewerbswidrig
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes hat heute auch die „engen“ Bestpreisklauseln des Buchungsportals Booking.com als unvereinbar mit dem Kartellrecht erklärt und das gegenteilige Urteil des 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 4. Juni 2019 aufgehoben. Damit wurde die Beschwerde des Hotelbuchungsportals mit Firmensitz in Amsterdam gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamtes zu seinen engen wie weiten BestpreisklauselnRead more about BGH erklärt auch „enge“ Bestpreisklauseln von Booking.com für wettbewerbswidrig[…]