Das „1 x 1 der Landwirtschaft“ zur Grünlandbewirtschaftung
Was bereits seit fünf Jahren für Ackerland Vorschrift ist, gilt ab Februar 2025 auch für die Bewirtschaftung von Grünland: Das Düngen mit flüssigen oder organisch-mineralischen Düngemitteln wie Gülle oder Gärreste, darf nur noch nach strengen gesetzlichen Vorgaben geschehen. Über diese für Landwirte und insbesondere Tierhalter wichtige Veränderung informiert der neue i.m.a-Jahreskalender, das „1×1 der LandwirtschaftRead more about Das „1 x 1 der Landwirtschaft“ zur Grünlandbewirtschaftung[…]