Mindestens haltbar bis zum Auszug
Endlich ist die neue Wohnung gefunden, doch der Teppich des Vormieters passt überhaupt gar nicht zum eigenen Designanspruch. Ein neuer Bodenbelag soll her – doch geht das so einfach als Mieter? Ja, denn zum Verlegen von Böden bedarf es keiner Genehmigung des Bauherrn – allerdings muss der Boden beim Auszug wieder in seinem Originalzustand übergebenRead more about Mindestens haltbar bis zum Auszug[…]