Durchführung als rein virtuelle Hauptversammlung am 26. Juni 2020
Vor dem Hintergrund der andauernden Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird die init SE ihre ordentliche Hauptversammlung zum Schutz der Aktionäre und Mitarbeiter in diesem Jahr ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung durchführen. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des Gesetzes zur Abmilderung derRead more about Durchführung als rein virtuelle Hauptversammlung am 26. Juni 2020[…]