Nicht invasive Pränataltests: Verständliche Informationen für die selbstbestimmte Entscheidung
Im September 2019 entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass ein nicht invasiver Pränataltest (NIPT) in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden soll. Der Bluttest kommt infrage, wenn eine schwangere Frau den Verdacht abklären lassen möchte, dass ihr Ungeborenes eine Trisomie 13 (Pätau-Syndrom), eine Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder eine TrisomieRead more about Nicht invasive Pränataltests: Verständliche Informationen für die selbstbestimmte Entscheidung[…]