Intec startet Schutzprogramm für Autohändler
Für Gebrauchtwagenhändler wird es ernst: Die Änderung des Gewährleistungsrechts zum 1. Januar 2022 steht vor der Tür. Dabei geht es vor allem um die Verschärfung der im Sachmängelrecht geltenden Beweislastumkehr. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet wird. Durch das neue Gewährleistungsrecht hat der Käufer gegenüber dem VerkäuferRead more about Intec startet Schutzprogramm für Autohändler[…]