EU-Richtlinie zum Whistleblowing – das dreistufige Meldesystem für Hinweisgeber
Von der EU Whistleblowing Richtlinie betroffene Unternehmen müssen einen internen Meldekanal vorhalten, der Internen und Externen (z.B. Mitarbeitern, Kunden) die Möglichkeit gibt, Rechtsverstöße, unter Wahrung der Anonymität, zu melden. In diesem Zusammenhang sind interne Meldekanäle zur Verfügung zu stellen (z.B. schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich). Der Meldeprozess muss hierbei dokumentiert werden. Meldung an zuständige BehördenRead more about EU-Richtlinie zum Whistleblowing – das dreistufige Meldesystem für Hinweisgeber[…]