Einen Schritt voraus mit dem Spezialisten für Kabeldurchführungen
Schon seit 2007 hat die EU über die REACH-Chemikalienverordnung (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) Blei als „besonders besorgniserregenden“ Werkstoff eingeordnet. Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) reglementiert den Einsatz diverser Stoffe wie unter anderem Blei in Elektro- und Elektronikgeräten. Über die Ausnahmeregelung 6c wurde in der RoHS festgelegt, dass Blei als Legierungselement ausnahmsweise bis zu fest definierten prozentualen Gewichtsanteilen bisRead more about Einen Schritt voraus mit dem Spezialisten für Kabeldurchführungen[…]