Schadensersatz bei Betriebsschließung nach § 56 IfSG
Die Coronakrise trifft Clubs und Restaurants und Einzelhandelsbetriebe besonders hart, so sind Betriebsschließungen und damit einhergehende Umsatzeinbußen die derzeitige Tagesordnung. – Hoppe Rechtsanwälte sind davon überzeugt, dass den Betreibern nach geltendem Recht eine Entschädigung zusteht. 56 I IfSG als Grundlage für Schadensersatz Neben vielen Fragen rund um die Schließung von Betrieben – z.B. ob manRead more about Schadensersatz bei Betriebsschließung nach § 56 IfSG[…]