Landesärztekammer Hessen lehnt Meldepflicht für „never events“ ab
Der Medizinische Dienst Bund hat die Einführung einer Meldepflicht für sogenannte „never events“ gefordert. Einrichtungen der Krankenversorgung sollen verpflichtet werden, schwere, aber vermeidbare Schadensfälle zu melden. Eine Forderung, die die Landesärztekammer Hessen mangels klarer Definition des Begriffs „never event“ und ungeklärter haftungsrechtlicher Konsequenzen ablehnt. „Selbstverständlich befürworten wir einen lösungsorientierten und systematischen Umgang mit medizinischen Schadensereignissen,Read more about Landesärztekammer Hessen lehnt Meldepflicht für „never events“ ab[…]