Mauerseglerdrama
Zu Fällen von Naturschutzkriminalität zählen nicht nur vergiftete oder erschossene Wildtiere wie Greifvögel oder Luchse. Auch die Zerstörung von Nestern, die Störung von Bruten und das Töten der Jungtiere aller heimischen Vogel- und Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Straftaten. „Vor allem bei älteren Gebäuden werden bei Sanierungen oder Abriss bestehende Nester von Gebäudebrütern oder NischenRead more about Mauerseglerdrama[…]