Keine Gasumlage auf heimisches erneuerbares Biomethan
Hintergrund: Gemäß § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) bzw. nachgelagerter Verordnung hat die Bundesregierung zum 15.8. eine Gasumlage beschlossen. Diese soll die zusätzlichen Beschaffungskosten ausgleichen, die Importeuren fossilen Erdgases nach Wegfall der langfristigen Lieferverträge mit dem russischen Unternehmen Gazprom entstanden waren. Die Umlage in Höhe von 2,419 ct/kWh soll sich dabei nicht nur auf fossiles Erdgas erstrecken,Read more about Keine Gasumlage auf heimisches erneuerbares Biomethan[…]