Liebmann & Bergmann nimmt am ipb-Forum für Nachlasspflegschaft teil
Das Ende einer Betreuung durch den Tod des betreuten Menschen wird als selbstverständlich angenommen; die Nachlasspflege ist vom Gesetzgeber den Nachlassverfahren zugeordnet. Aber warum sollte die Betreuung mit dem Tod enden? „Wir vertreten die Auffassung, dass gut organisierte rechtliche Betreuer idealerweise auch die Nachlasspflege übernehmen können“, erklärt Patrick Liebmann, Geschäftsführer der Liebmann & Bergmann –Read more about Liebmann & Bergmann nimmt am ipb-Forum für Nachlasspflegschaft teil[…]