Untersagungsverfügung der LMS gegen „Lottoland“ rechtskräftig
Die Lottoland Limited hat am 6. März 2020 gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht ihre Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes zur Untersagungsverfügung der LMS gegen die Angebote „www.Lottoland.com“ und „www.lottoland.de“ zurückgenommen. Damit ist diese Entscheidung rechtskräftig. Der Lottoland Ltd. ist damit rechtskräftig untersagt, im Internet nicht erlaubnisfähiges öffentliches Glücksspiel gemäß § 3 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) imRead more about Untersagungsverfügung der LMS gegen „Lottoland“ rechtskräftig[…]