Jetzt handeln!
Für Unternehmen mit versicherungsförmiger bAV heißt es ab 1. Januar 2022: 15 Prozent Zuschusspflicht für Entgeltumwandlungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Verträge und Versorgungsordnungen müssen geprüft, Entgeltumwandlungsvereinbarungen mit Zustimmung der Arbeitnehmer unter Umständen aktualisiert werden. Umso wichtiger ist es, umgehend aktiv zu werden. Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH, gibt wichtige Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber. ZuschusspflichtRead more about Jetzt handeln![…]